Der Arbeitsplatzgrenzwert, kurz AGW, gibt an, wie viel von einem gesundheitsschädlichen Stoff höchstens in der Luft am Arbeitsplatz sein darf. Wird dieser Wert eingehalten, sind nach heutigem Stand von Wissenschaft und Arbeitsmedizin in der Regel keine akuten oder chronischen (dauerhaften) Gesundheitsschäden zu erwarten – auch bei langjähriger Berufstätigkeit. Der AGW ist also kein „gerade noch erträglicher“ Wert, sondern eine verbindliche Schutzgrenze. Rechtliche Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); die konkreten Zahlenwerte stehen in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900.

Der AGW ist ein Schichtmittelwert: Er bezieht sich auf den Durchschnitt über eine ganze Arbeitsschicht, üblicherweise 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche. Kurzzeitige Spitzen sind in Grenzen erlaubt. Dafür gibt es den Kurzzeitwert: Er ergibt sich aus dem AGW multipliziert mit dem sogenannten Überschreitungsfaktor, gilt als Mittelwert über 15 Minuten und darf nur kurz und nur wenige Male pro Schicht auftreten. So wird berücksichtigt, dass die Konzentration im Arbeitsalltag schwankt.

Angegeben werden AGW meist in zwei Einheiten: in ml/m3 (das entspricht ppm, also Teilen pro Million als Volumenanteil) und in mg/m3 (Masse pro Kubikmeter Luft). Beide beschreiben dieselbe Verunreinigung, einmal nach Volumen und einmal nach Gewicht. Welcher Stoff welchen Grenzwert hat, steht in der TRGS 900 und im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des jeweiligen Produkts.

Wichtig für die Praxis: Der AGW ist die Messlatte, an der sich Lüftung und Schutzmaßnahmen orientieren. Der Arbeitgeber muss in einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob der Wert eingehalten wird, und bei Bedarf Absaugung, Lüftung oder Atemschutz vorsehen. Nicht jeder Stoff hat einen AGW – für viele krebserzeugende Stoffe gelten stattdessen Risikobetrachtungen.

Im Detail

  • AGW ist nicht allesDer AGW schützt vor dem Einatmen. Stoffe wie Styrol oder Amine (z. B. in Epoxid-Härtern) können aber auch über die Haut wirken oder reizen – deshalb gehören Handschuhe und Hautschutz immer dazu, unabhängig vom Luftwert.
  • Messen statt schätzenOb der AGW eingehalten ist, lässt sich nur durch Messung des Schichtmittelwerts sicher beurteilen. Der Geruch ist kein verlässlicher Anhaltspunkt, da man Styrol oft schon weit unterhalb gefährlicher Werte riecht – oder sich daran gewöhnt.
  • Werte ändern sichAGW werden regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der TRGS 900 und das aktuelle Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Harzes oder Lösemittels.

Mehr dazu: Arbeitsschutz im GFK-Formenbau: Styrol, Stäube und Hautschutz