PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Gemeint ist alles, was man am Körper trägt, um sich bei der Arbeit vor Gefahren zu schützen: Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutzmaske und passende Kleidung. Im GFK-Formenbau (GFK = glasfaserverstärkter Kunststoff) ist PSA kein Beiwerk, sondern Pflichtausrüstung – denn man hantiert mit reizenden Harzen, flüchtigen Lösemitteln und feinem Schleifstaub.

Die Belastung kommt aus mehreren Richtungen. Polyester- und Vinylesterharze enthalten Styrol, ein Lösemittel, das stark riecht und dessen Dämpfe Kopfschmerzen, Schwindel und Augenreizungen verursachen können. Epoxidharze und ihre Härter (oft Amine) sind kein Geruchsproblem, können aber bei wiederholtem Hautkontakt Ekzeme und dauerhafte Allergien auslösen. Beim Schleifen ausgehärteter Bauteile entsteht zusätzlich feiner Glasfaser- und Harzstaub, der Haut, Augen und Lunge reizt. PSA setzt genau an diesen Eintrittspforten an: Haut, Augen, Atemwege.

Die vier Bausteine im Überblick: Handschuhe schützen die Haut vor Harz und Lösemittel – für längeres Arbeiten Nitrilhandschuhe (chemikalienbeständiger als Latex), mit Stulpe und regelmäßig gewechselt. Wichtig: nicht jeder Nitrilhandschuh hält Epoxid-Bestandteile zuverlässig zurück; die Materialangabe Nitril allein reicht nicht. Auf geprüfte Eignung achten – Chemikalienschutz nach DIN EN ISO 374, für Epoxidharze speziell der Prüfgrundsatz GS-PS-20, der auch das Allergierisiko bewertet (Richtwert, je nach Produkt/Datenblatt). Eine Schutzbrille oder besser eine dichte Korbbrille hält Spritzer und Staub von den Augen fern. Der Atemschutz filtert Dämpfe und Partikel. Schutzkleidung oder ein Einweg-Overall verhindert, dass Harz auf Haut und Privatkleidung gelangt.

Beim Atemschutz kommt es auf den richtigen Filter an. Gegen Styroldämpfe braucht es einen Gasfilter Typ A (Aktivkohle) – A1 für geringe, A2 für höhere oder dauerhafte Belastung; oft als Kombifilter A2P3 mit Partikelschutz (Richtwert, je nach Produkt/Datenblatt). Eine einfache Staubmaske (FFP) hält nur Schleifstaub zurück, aber keine Dämpfe – gegen Styrolgeruch ist sie wirkungslos. Fürs reine Schleifen ohne Dämpfe genügt dagegen eine Partikelmaske der Klasse P2/P3. Die Faustregel: erst prüfen, welche Gefahr vorliegt (Dampf, Staub oder beides), dann den passenden Filter wählen.

Im Detail

  • PSA ersetzt keine LüftungPSA ist die letzte Schutzstufe, nicht die erste. Vorrang haben technische Maßnahmen wie gute Belüftung oder Absaugung, die die Schadstoffe gar nicht erst in die Atemluft kommen lassen. Erst was dann noch übrig bleibt, fängt die PSA ab.
  • Arbeitsplatzgrenzwert als MaßstabWie viel Atemschutz nötig ist, hängt von der Schadstoffkonzentration in der Luft ab. Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt vor, welche Konzentration als unbedenklich gilt – liegt man darüber oder riecht man Styrol deutlich, ist Atemschutz Pflicht.
  • Sicherheitsdatenblatt lesenWelche PSA konkret nötig ist, steht im Sicherheitsdatenblatt jedes Harzes und Härters (Abschnitt 8). Dort sind Handschuhmaterial, Durchbruchzeit und Filterklasse produktbezogen angegeben – diese Angaben gehen pauschalen Empfehlungen vor.

Mehr dazu: Arbeitsschutz im GFK-Formenbau: Styrol, Stäube und Hautschutz